Was bedeutet der MediPreis-Referenzpreis (MRP)?

MediPreis (medipreis.de) ist eine Preisvergleichsseite für Medikamente, bei der die aktuellen Preise vieler günstiger Versandapotheken für das jeweilige vom Kunden gesuchte Produkt aufgeführt sind. Die für ein Produkt höchste Preisangabe bezeichnen wir als „MediPreis-Referenzpreis“ (MRP).

Die Reihenfolge (Ranking) der Angebote ergibt sich aus dem prozentualen Preisvorteil, den die gelisteten Versandapotheken gegenüber dem höchsten dort angegebenen Preis bieten. Bitte beachten Sie, dass sich Produktpreise kurzfristig ändern können und damit auch die Rangfolge der Versandapotheken verschoben werden kann.

Allgemeine Hinweise zur Preisgestaltung bei nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln und sonstigen und apothekenüblicher Waren in Deutschland

Obwohl in Deutschland im Jahr 2004 die Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel weggefallen ist, haben verschiedene Untersuchungen, z.B. der Verbraucherzentrale NRW, gezeigt, dass der überwiegende Teil der untersuchten öffentlichen Apotheken auch nach dem Wegfall die neue Preisgestaltungsfreiheit nicht nutzt, sondern auch weiterhin vom Verbraucher die Preise verlangt, die jeweils entweder als „unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“ (UVP) oder als „Apothekenverkaufspreis“ (AVP) in der vom ABDATA – Pharma-Daten-Service herausgegebenen sogenannten „Lauer-Taxe“ (teilweise auch als „ABDA-Artikelstamm“ oder „Große Deutsche Spezialitätentaxe“ bezeichnet) angegeben werden.

Bei der Lauer-Taxe handelt es sich um eine Datenbank-Software, in der die Daten sämtlicher Fertigarzneimittel (Fertigarzneimittel sind Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden) und apothekenüblicher Waren, die in Deutschland für den Handel zugelassen und bei der Informationsstelle für Arzneimittelspezialitäten gemeldet sind, abgerufen werden können. Erfasst sind dort beispielsweise die Artikelbezeichnung, Größe der Packungen, Darreichungsform, die Pharmazentralnummer und Preise. Der ABDATA – Pharma-Daten-Service gehört zu einer Tochtergesellschaft der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Der AVP für Fertigarzneimittel in der Lauer-Taxe hat folgenden rechtlichen und abwicklungstechnischen Hintergrund: Die pharmazeutischen Unternehmer sind nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) dazu verpflichtet, für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ausnahmsweise (z.B. bei Kindern) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden, zum Zwecke der Abrechnung der Apotheken mit den gesetzlichen Krankenkassen bei den für den Arzneimittelmarkt maßgeblichen Meldestellen einen einheitlichen Abgabepreis anzugeben – den Apothekenverkaufspreis. Dieser ist aber nicht identisch mit dem tatsächlich zwischen den Apotheken und den Krankenkassen abgerechneten Betrag. Abrechnungsgrundlage ist vielmehr die Summe, die sich aus der Addition des Abgabepreises des Herstellers und bestimmter in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegter Großhandels- und Apothekenzuschläge ergibt, unter Berücksichtigung weiterer preisbildender Faktoren, z.B. gesetzlichen Rabattregelungen (§ 130a SGB V). Bei anderen Waren des apothekenüblichen Sortiments, die keine Arzneimittel sind, nennt die Lauer-Taxe die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers, wenn dieser eine solche abgegeben hat.

Die zugelassenen deutschen Versandapotheken zeichnen sich gegenüber der großen Mehrzahl der Vor-Ort-Apotheken dadurch aus, dass diese ihre Preisgestaltung bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und den sonstigen Artikeln des Apothekensortiments eben nicht einfach an der Lauertaxe ausrichten, sondern ihren Kunden im Normalfall deutlich günstigere Preise anbieten.

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