Fembe Be1 Cranbe Liquid Formular, 9X20 ml
FemBe Be1 CranBe Liquid Formular
- Nahrungsergänzungsmittel mit D-Mannose und Vitamin C
- Enthält hochdosierten Cranberry-Extrakt
- Vegan, gluten- und laktosefrei
FemBe Be1 CranBe Liquid Formular vereint die wertvollen Inhaltsstoffe der Cranberry mit D-Mannose und Vitamin C in einer innovativen Flüssigform für maximale Bioverfügbarkeit. Die hochkonzentrierte Rezeptur wurde speziell entwickelt, um eine gezielte Unterstützung der Harnwege zu bieten. Ein Sachet enthält die geballte Nährstoffkraft von 160 Cranberries sowie 26 mg standardisierte Proanthocyanidine (PAC*) und 2 g D-Mannose in hochreiner Qualität.
Besondere Merkmale Be1 CranBe Liquid Formular
- Enthält die geballte Pflanzenkraft von 160 Cranberries pro Sachet
- 26 mg PAC* für eine gezielte Unterstützung der Harnwege
- Hochdosierte D-Mannose (2 g pro Sachet) in rein pflanzlicher Form
- Mit Vitamin C zur Förderung der normalen Immunfunktion**
- 100 % vegan, gluten- und laktosefrei
- Flüssige Form für eine einfache Einnahme und hohe Bioverfügbarkeit
* Proanthocyanidine sind sekundäre Pflanzenstoffe und gehören zur Gruppe der Flavonoide
** Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.
Adresse des Lebensmittel-Unternehmens
Cellavent Healthcare GmbH
Am Trippelsberg 43
40593 Düsseldorf
Informationen zu diesem Lebensmittel (wie z. B. Zutaten, Allergene) sind bei den Lebensmittelangaben als pdf hinterlegt. (oben)
Gesamtzahl Einzelpackungen in Stk.: 9
Bezeichnung des Lebensmittels
NahrungsergänzungsmittelZutaten
Cranberry-Konzentrat (Femberry®), D-Mannose, Vitamin C.
Aufbewahrungshinweise
Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Kühl, trocken und lichtgeschützt lagern.
Verwendungshinweise
Zur täglichen Unterstützung: 1-mal täglich 20 ml in 100 ml Wasser auflösen
Bei akutem Bedarf: 2- bis 3-mal täglich 20 ml in 100 ml Wasser einrühren
Gebrauchshinweise
Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.