NRF2 Aktivator Grüntee + Curcuma + Quercetin vegan Kps, 90 St
NRF2 Aktivator Grüntee + Curcuma + Quercetin
- mit pflanzlichen Extrakten aus Brokkoli, grünem Tee, Curcuma, Mariendistel, Griffonia, Granatapfel, Japanischem Schnurbaum und Japanischem Staudenknöterich
- enthält natürliche Pflanzenstoffe wie Sulforaphan, Catechine, Curcuminoide, Silymarin, Quercetin und trans-Resveratrol
- ergänzt durch Piperin aus schwarzem Pfeffer zur Abrundung der Formulierung
- 90 vegane Kapseln, laktose- und glutenfrei
Der menschliche Organismus verfügt über fein abgestimmte Schutz- und Regelsysteme, die auf verschiedene innere und äußere Reize reagieren können. Einer dieser körpereigenen Mechanismen ist der sogenannte NRF2-Signalweg. Dabei handelt es sich um einen natürlichen Prozess in den Körperzellen, bei dem bestimmte Eiweiße miteinander interagieren. Unter veränderten Bedingungen – etwa durch Umwelteinflüsse oder ein Ungleichgewicht im Zellstoffwechsel – kann dieser Signalweg aktiviert werden. NRF2 wandert dann vom Zellinneren in den Zellkern, wo es gezielt Gene anspricht, die für zahlreiche Regulationsvorgänge im Körper eine Rolle spielen.
Begleitend zu diesen körpereigenen Vorgängen kann eine ausgewogene Ernährung mit einer Vielfalt an Mikronährstoffen und sekundären Pflanzenstoffen sinnvoll sein. Pflanzliche Lebensmittel enthalten zahlreiche bioaktive Verbindungen, wie zum Beispiel Sulforaphan, Quercetin, Resveratrol, Catechine oder Polyphenole, die sich natürlicherweise in Brokkoli, Tee, Zwiebeln oder Traubenschalen wiederfinden.
NatuGena NRF2 Aktivator vereint pflanzliche Extrakte mit natürlichen Bestandteilen wie Sulforaphan, Polyphenolen und weiteren pflanzentypischen Verbindungen. Enthalten sind unter anderem Brokkoli-Extrakt mit Sulforaphan, Grüner Tee mit Catechinen und Bitterstoffen sowie Extrakte aus Curcuma und Mariendistel, die Curcuminoide und Silymarin enthalten. Quercetin stammt aus dem Japanischen Schnurbaum, Resveratrol aus dem Japanischen Staudenknöterich – in Form von trans-Resveratrol. Ergänzt wird die Rezeptur durch Griffonia simplicifolia, Granatapfel-Extrakt und Piperin, einen Stoff aus schwarzem Pfeffer, der als Bestandteil verschiedener Gewürze bekannt ist.
Inhaltsstoffe
Inhaltsstoff | pro Tagesdosis (= 3 Kps.) |
---|---|
Brokkoli-Extrakt davon Sulforaphan | 1000 mg 100 mg |
Granatapfel-Extrakt davon Ellagsäure | 250 mg 100 mg |
Grüner-Tee-Extrakt davon Polyphenole davon Catechine davon EGCG | 223 mg 219 mg 145 mg 100 mg |
Quercetin | 150 mg |
Mariendistel-Extrakt davon Silymarin | 125 mg 100 mg |
Curcuma-Extrakt davon Curcuminoide | 105 mg 100 mg |
Trans-Resveratrol | 100 mg |
Piperin | 30 m |
Adresse des Lebensmittel-Unternehmens
NatuGena GmbH
Münchner Straße 149
85051 Ingolstadt
Informationen zu diesem Lebensmittel (wie z. B. Zutaten, Allergene) sind bei den Lebensmittelangaben als pdf hinterlegt. (oben)
Gesamtzahl Einzelpackungen in Stk.: 90
Bezeichnung des Lebensmittels
NahrungsergänzungsmittelZutaten
Brokkoli-Extrakt, Kapselhülle: Hydroxy propyl methyl cellulose (HPMC); Granatapfel-Extrakt, Grüner-Tee-Extrakt, Japanischer-Schnurbaum-Extrakt, Mariendistel-Extrakt, Curcuma-Extrakt, Japanischer-Staudenknöterich-Extrakt, Schwarzer-Pfeffer-Extrakt.
Aufbewahrungshinweise
Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Verschlossen, kühl, trocken und lichtgeschützt lagern.
Verwendungshinweise
1-mal täglich 3 Kapseln oder alternativ morgens, mittags und abends 1 Kapsel. Optimal ist der Verzehr zu einer fettreichen Mahlzeit mit 250 ml stillem, lauwarmem Wasser oder wahlweise mit einem Teelöffel Omega-3-Öl zur Steigerung der Bioverfügbarkeit.
Gebrauchshinweise
ten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie für eine gesunde Lebensweise verwendet werden. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.
Sollte nicht verzehrt werden, wenn am selben Tag andere Erzeugnisse mit grünem Tee konsumiert werden.1
Sollte nicht von schwangeren oder stillenden Frauen und Kindern unter 18 Jahren verzehrt werden.1
Sollte nicht auf nüchternen Magen verzehrt werden.1
1 gemäß VERORDNUNG (EU) 2022/2340