Wie errechnet sich die Zuzahlung für mein Rezept?

Gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) beträgt die Zuzahlung für Versicherte 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Das bedeutet beispielsweise:

  • Preis des Medikaments: 10 Euro – Zuzahlung: 5 Euro
  • Preis des Medikaments: 75 Euro – Zuzahlung: 7,50 Euro
  • Preis des Medikaments: 400 Euro – Zuzahlung: 10 Euro
  • Preis des Medikaments: 4,75 Euro – Zuzahlung: 4,75 Euro

In seltenen Fällen können, zusätzlich zu der gesetzlichen Zuzahlung, „Mehrkosten“ anfallen. Bei den sogenannten „Mehrkosten“ handelt es sich um den Betrag, den der für ein Arzneimittel geltende Festbetrag den Apothekenabgabepreis überschreitet.

Das bedeutet beispielsweise:

  • Preis des Medikaments: 15,34 Euro – Zuzahlung: 5 Euro; Mehrkosten: 0,55 (Festbetrag für das Arzneimittel beträgt 14,79 Euro)

Das Bundesministerium für Gesundheit hat alle wichtigen Fragen zur Zuzahlung aufbereitet.

Hinweis: Durch das nachträgliche Hinzufügen der entsprechenden Zuzahlungen verändert sich Ihr Bestellwert. Daher ist bei Rezepteinreichung nur die Zahlung per Lastschrift, Rechnung oder Vorkasse möglich. Haben Sie Vorkasse gewählt, warten Sie bitte vor der Überweisung des Betrages auf unsere Bestätigungs-E-Mail mit sämtlichen Überweisungsdetails.


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