Was bedeutet Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)?

Ab dem 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittel-Informationsverordnung (kurz LMIV) verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU. Sie regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln und löst damit in Deutschland die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung ab.

Die LMIV gilt für alle Lebensmittelunternehmer/-händler und damit auch für APONEO als Anbieter einer Vielzahl von Lebensmitteln wie Tee, Obstsäfte, Halsbonbons, Nahrungsergänzungsmittel und Diätshakes. Insbesondere die Zutatenkennzeichnung mit hervorgehobenen Allergenen erleichtert Allergikern, geeignete Produkte zu finden.

Die Lebensmittelinformationen finden Sie als PDF „Lebensmittelangaben“ auf der jeweiligen Produktdetailseite oder bei der Beschreibung unter dem Punkt „Lebensmittelinformationen“ in unserem Online-Shop. Die Hersteller sind ebenfalls verpflichtet die Angaben auf der Produktverpackung bereitzustellen.

In den Lebensmittelangaben erhalten Sie Informationen zu:

  • der Bezeichnung des Lebensmittels,
  • dem Verzeichnis der Zutaten,
  • den Zutaten und Hilfsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen,
  • der Menge bestimmter Zutaten,
  • der Nettofüllmenge,
  • dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum (nicht für Versandhandel)
  • ggf. besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Verwendung,
  • dem Namen des Lebensmittelunternehmers,
  • dem Ursprungsland oder der Herkunftsort (falls vorgesehen),
  • der Gebrauchsanleitung (falls erforderlich),
  • der Angabe des Alkoholgehalts für Getränke mit mehr als 1,2 Vol.-% Alkohol sowie
  • der Nährwertdeklaration (Übergangsfrist bis 2016 für Versandhandel).

Wir sind bei der Umsetzung dieser Verordnung auf die Unterstützung der herstellenden Unternehmen angewiesen. Die Datenbereitstellung und -pflege für alle Lebensmittel ist ein stetiger Prozess. Wir kommen dieser Informationspflicht nach bestem Wissen nach und sehen darin einen weiteren Schritt Ihnen bei der Produktauswahl beratend zur Seite zu stehen.

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